1818/1821: Die Gemeinde Habersdorf entsteht

Datum: 1821 – Genauigkeit: Jahr (Gemeindeordnung 1818; Revision 1821/22)

Mit dem Gemeindeedikt von 1818 entstanden in Bayern die politischen Gemeinden. Max Piendl beschreibt die Entwicklung im Landgericht Cham. Eine Liste vom 31. Juli 1818 führt Habersdorf bereits unter den 22 landgerichtsunmittelbaren Gemeinden. Bei der Revision 1821/22 wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass Gemeinde- und Pfarreigrenzen übereinstimmten. Danach zählte Habersdorf zu den 29 landgerichtsunmittelbaren Gemeinden. Kolmberg dagegen wurde eine patrimonialgerichtische Gemeinde und unterstand dem Patrimonialgericht I. Klasse des Freiherrn von Völderndorff.

Wikipedia gibt 1821 als Gründungsjahr der Gemeinde Habersdorf an. Wann Balbersdorf und der Klinglhof vom Steuerdistrikt Kolmberg zur Gemeinde Habersdorf kamen, ist nicht genau belegt. Spätestens 1861 gehörten sie dazu (siehe dort). Der Gedanke der Pfarreigrenzen von 1821/22 könnte eine Erklärung sein: Balbersdorf und Klinglhof gehörten wie Habersdorf zur Pfarrei Dalking, Kolmberg und Saisting dagegen nicht.

Hinweis: Die Angaben zu 1808, 1818 und 1821 lassen sich nicht ganz in Einklang bringen. Der Satz bei Wikipedia „1821 Habersdorf zum Steuerdistrikt Kolmberg“ ist missverständlich. Die Erklärung über die Pfarreigrenzen ist eine Vermutung. Kein Bild, da Piendl urheberrechtlich geschützt ist.

Quellen

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