1869: Drei Jahre Gefängnis für den Maurergesellen Georg Greil
Datum: 22.6.1869 – Genauigkeit: Tag (Zeitungsdatum des Urteilsberichts)
Aus dem Amberger Tagblatt, Januar bis Juni 1869:
1869 stand der ledige Maurergeselle Georg Greil von Balbersdorf mehrmals vor Gericht. Im Januar meldete das Amberger Tagblatt seine Berufung „gegen das Erkenntniß des k. Bez.-Ger. Neunburg v. W., welches denselben wegen zweier Vergehen der Hausfriedensstörung zu einer 5monatl. Gefängnißstrafe verfällte“.
Im Juni folgte ein weiteres Verfahren wegen Körperverletzung, zu dem auch der Staatsanwalt in Neunburg Berufung eingelegt hatte. Das Bezirksgericht Neunburg hielt sich für nicht zuständig und verwies die Sache an die öffentliche Sitzung des Appellationsgerichts. Am 22. Juni 1869 berichtete das Blatt das Urteil:
„… dagegen wurde der led. Maurergeselle Georg Greil von Balbersdorf eines Vergehens der Körperverletzung für schuldig befunden und deshalb, sowie wegen 2 Vergehen der Hausfriedenstörung zu einer Gesammtstrafe von 3 Jahren Gefängniß verurtheilt, wovon jedoch 34 Tage in Abzug zu kommen haben.“
Aus fünf Monaten wurden so insgesamt drei Jahre Gefängnis. Die 34 Tage, die abgezogen wurden, waren vermutlich die Untersuchungshaft.
Hinweis: Ob die 34 Tage Untersuchungshaft waren, ist eine Vermutung. Das genaue Sitzungsdatum haben wir nicht ermittelt, das Datum des Artikels ist das Zeitungsdatum. Ein Georg Greil aus Balbersdorf steht 1914–18 auf dem Dalkinger Gedenkstein. Ob er mit dem Maurer verwandt war, ist unbekannt.

Quellen
Bildnachweis/Lizenz: Scan-Ausschnitt aus: Amberger Tagblatt. 1869,1/6 – Bayerische Staatsbibliothek München / Münchener DigitalisierungsZentrum (MDZ), Bild-ID bsb10486532_00593; Rechte: Kein Urheberrechtsschutz – nur nicht-kommerzielle Nutzung (Rights Statement NoC-NC 1.0, https://rightsstatements.org/vocab/NoC-NC/1.0/); Ausschnitt zugeschnitten.






