1788: Schuhmachergeselle Georg Zierl bittet um die Heiratslizenz
Datum: 1788 – Genauigkeit: Jahr
Heiraten durfte im Kurfürstentum Bayern nicht jeder, der wollte. Wer keinen eigenen Besitz hatte, brauchte eine obrigkeitliche Heiratslizenz. So ist im Bestand des Pfleggerichts Cham für 1788 ein „Gesuch des Georg Zierl, Schuhmachergeselle von Habersdorf, um Erteilung der Heiratslizenz“ überliefert (StA Landshut, Pfleggericht Cham, Rep. 217/3, A 169).
Ob Zierl die Lizenz bekam, verrät der Archivtitel nicht. Ähnliche Verfahren hießen im 19. Jahrhundert „Ansässigmachung und Verehelichung“. Allein für Balbersdorf und Habersdorf sind davon aus den Jahren 1816 bis 1859 mehrere Dutzend Akten verzeichnet.
Hinweis: Es gibt nur den Archivtitel. Dass unser Habersdorf gemeint ist, ist wegen des Pfleggerichts Cham wahrscheinlich, aber nicht sicher.






